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   BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18   

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BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18 (https://dejure.org/2018,44417)
BPatG, Entscheidung vom 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18 (https://dejure.org/2018,44417)
BPatG, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 25 W (pat) 516/18 (https://dejure.org/2018,44417)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).

    Soweit die Anmelderin auf vermeintlich vergleichbare Voreintragungen verweist, ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene- Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z.B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl.,.

  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen eine entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (siehe dazu BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).

    Bei Werbeslogans und anderen allgemein gefassten Angaben ist eine gewisse inhaltliche Unschärfe unvermeidbar bzw. gewollt, um einen möglichst weiten Bereich waren- und/oder dienstleistungsbezogener (positiver) Eigenschaften erfassen zu können, was weder gegen die Bejahung eines Freihaltungsbedürfnisses i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG noch gegen die Verneinung der Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG spricht (vgl. dazu BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2009, 778, Rn. 17 - Willkommen im Leben; GRUR 2013, 522 Rn. 13 - Deutschlands schönste Seiten).

  • BPatG, 19.05.2011 - 30 W (pat) 501/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir machen morgen möglich" - Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18
    Zuletzt bestätigte der Vergleich mit zahlreichen ähnlichen Voreintragungen, die vom BPatG geprüft worden seien, die Eintragungsfähigkeit der angemeldeten Wortfolge (BPatG 30 W (pat) 501/11 - Wir machen morgen möglich; 33 W (pat) 38/01 - Forming the Future).

    Die als Marke eingetragene Wortfolge "Wir machen morgen möglich" (vgl. BPatG, Beschluss vom 19. Mai 2011, 30 W (pat) 501/11; die Entscheidung ist über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich) stellt streng genommen keine sinnvolle Aussage dar, da das "kommende morgen" keines menschlichen Zutuns bedarf.

  • BPatG, 13.03.2001 - 33 W (pat) 38/01
    Auszug aus BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18
    Zuletzt bestätigte der Vergleich mit zahlreichen ähnlichen Voreintragungen, die vom BPatG geprüft worden seien, die Eintragungsfähigkeit der angemeldeten Wortfolge (BPatG 30 W (pat) 501/11 - Wir machen morgen möglich; 33 W (pat) 38/01 - Forming the Future).

    Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 13. März 2001, 33 W (pat) 38/01 - Forming the future, die der Anmelder anführt, ist darauf hinzuweisen, dass in der genannten Entscheidung, die zeitlich weit vor der Entscheidung des EuGH GRUR 2010, 228 - "Vorsprung durch Technik" erfolgt ist, die dort angemeldete Wortfolge nicht als Werbeslogan verstanden worden ist.

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18
    Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 13. März 2001, 33 W (pat) 38/01 - Forming the future, die der Anmelder anführt, ist darauf hinzuweisen, dass in der genannten Entscheidung, die zeitlich weit vor der Entscheidung des EuGH GRUR 2010, 228 - "Vorsprung durch Technik" erfolgt ist, die dort angemeldete Wortfolge nicht als Werbeslogan verstanden worden ist.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18
    Soweit die Anmelderin auf vermeintlich vergleichbare Voreintragungen verweist, ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene- Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z.B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl.,.
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen eine entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (siehe dazu BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 16.10.2018 - 25 W (pat) 516/18
    Bei Werbeslogans und anderen allgemein gefassten Angaben ist eine gewisse inhaltliche Unschärfe unvermeidbar bzw. gewollt, um einen möglichst weiten Bereich waren- und/oder dienstleistungsbezogener (positiver) Eigenschaften erfassen zu können, was weder gegen die Bejahung eines Freihaltungsbedürfnisses i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG noch gegen die Verneinung der Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG spricht (vgl. dazu BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2009, 778, Rn. 17 - Willkommen im Leben; GRUR 2013, 522 Rn. 13 - Deutschlands schönste Seiten).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

  • BPatG, 12.09.2019 - 25 W (pat) 579/18
    Nachdem ähnliche, inhaltsleere Aussagen in der Werbung häufig zur Anpreisung des eigenen Angebots benutzt werden, wird der angesprochene Verkehr, der an solche universell verwendbare Sprüche und Wortfolgen gewöhnt ist, diese stets ausschließlich als Werbung verstehen, ohne in ihnen zugleich einen betrieblichen Herkunftshinweis zu erkennen (vgl. hierzu hierzu die Senatsentscheidung 25 W (pat) 516/18 - Let"s create a better tomorrow; die Entscheidung ist über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
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